Posts

125er Roller Führerschein ohne Prüfung

Autoführerschein umschreiben lassen und mit dem A1-Zusatz 125er Roller fahren

Da haben viele drauf gewartet- auch wir! Vor 10 Jahren haben wir mit zur Petition zur Reform des Zweiradführerscheins aufgerufen.

Jetzt ist es endlich war geworden und es gibt auch in Deutschland die Möglichkeit, seinen Autoführerschein der Klasse B umschreiben bzw. erweitern zu lassen, um mit dem Führscheinzusatz die A1 Klasse –  in Deutschland 125er Roller fahren zu dürfen.

125er Roller Führerschein ohne Prüfung

Voraussetzungen

  • seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnisklasse B besitzen,
  • das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und
  • eine theoretische und praktische Schulung in einer Fahrschule im Umfang von mindestens 13,5 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten zu 90 Minuten) absolviert haben, deren erfolgreicher Abschluss von einer Fahrlehrerin/einem Fahrlehrer bestätigt wurde

Günstiger Führerschein ohne erneute Prüfungen

Es wird keine Prüfung benötigt! Zudem ist nur eine übersichtliche Anzahl an Unterrichtsstunden vorgesehen. Das hält die Kosten für den Roller-Führerschein in einem überschaubaren Rahmen. Genaue Preise kann dir deine Fahrschule nennen. Die Fahrschulen werden sicher bald mit Anfragen überhäuft, es bleibt zudem spannend zu beobachten, wie sich die Gebrauchtpreise für 125er und 50er Roller entwickeln.

Details findest Du beim BMVI – Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

 

TIPP: Jetzt Anmelden und zum Saisonstart schon 125er Roller fahren

Motorroller F?hrerschein EU-Regelung 2013

Motorroller Führerschein EU-Regelung 2013Aufgrund der Vorgaben der Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG musste die Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen bis zum 19.01.2011in nationales Recht umgesetzt werden. Dies ist mit der 6. Änderungsverordnung vom 07.01.2011 nun geschehen.

Auch wenn die Neuregelung erst am 19.01.2013 in Kraft treten wird, hier vorab ein kleiner Ausblick der für Biker relevanten Änderungen:

Klasse A1
Die für 16- und 17-jährige Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h entfällt.

Gleichzeitig wird die Definition der Klasse ergänzt. Wie bisher fallen in diese Klasse alle Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und eine Motorleistung von nicht mehr als 11 kW.
Ausdrücklich neu geregelt ist, dass das Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg nicht überstiegen werden darf.

Trotz der in der Richtlinie geschaffenen Möglichkeit Besitzern der PKW Klasse B das Führen von Leichtkrafträdern der Klasse A1 zu ermöglichen hat sich der Gesetzgeber dazu entschieden, die Klasse A1 auch künftig nicht in die Klasse B einzuschließen.

Klasse A2
Diese Klasse wird neu eingeführt werden und umfasst künftig die Motorräder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
Damit ersetzt die Klasse A2 die bisherige Klasse A (beschränkt) in der Fahrzeuge mit einer Leistung 25 kW bei einem Leistungsgewicht 0,16kW/kg umfasst waren.

Einstieg in die Klassen
Das bisherige Prinzip des Klassenführerscheins wird weiter gestärkt.
Wer die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben hat, kann nach 2 Jahren in die Fahrerlaubnisklasse A2 ohne weitere Theorieprüfung aufsteigen. Es ist in diesem Fall nur eine praktische Prüfung zu absolvieren. Gleiches gilt für den Aufstieg von der Klasse A2 in die Klasse A.

Wer von der Klasse A1 in die Klasse A aufsteigen möchte, muss wie bisher beide Prüfungen absolvieren.

Besitzer der Klasse B, die bis zum 31.03.1980 ausgestellt worden ist, können die Klasse A2 durch Ablegen einer praktischen Prüfung erhalten, einer Theorieprüfung bedarf es ebenfalls nicht.

Trikes
Bisher durften Trikes von Besitzern der Fahrerlaubnisklasse B gelenkt werden.
Künftig, also für alle die ab dem 19.01.2013 ihren Führerschein erhalten, ist für das Fahren eines Trikes die Fahrerlaubnisklasse A vorgeschrieben, hinzu kommt das der Fahrerlaubnisinhaber mindestens 21 Jahre alt sein muss.

Anhänger
Die Fahrerlaubnisklasse A umfasst ab dem 19.01.2013 künftig nicht mehr die Erlaubnis zum Ziehen eines Anhängers mit einem Trike / Kraftrad.

Neue Klasse AM
Es wird eine neue Klasse AM für Kleinkrafträder eingeführt, die die bisherigen Klassen M und S ersetzen wird. Diese umfasst alle zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 50ccm bzw. einer Leistung von 4 kW bei Elektromotoren und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h.
Das Mindestalter dieser Klasse ist 16 Jahre.

Befristungsregelung
Für alle ab dem 19.01.2013 erworbenen Führerscheine gilt eine Frist von höchstens 15 Jahre. Die Führerscheine werden nicht mehr wie bisher ohne Frist ausgestellt.

Nach Ablauf der Frist ist der Führerschein durch die Behörde umzutauschen.

Eine ärztlichen oder sonstigen Untersuchung oder Prüfung ist (noch) keine Voraussetzung des Umtauschs.

Für alle Führerscheine, also auch die bisher unbefristet ausgestellten, gilt die Umtauschpflicht bis 2033.

Mindestalter
Für die Klasse A gilt bei Direkteinstieg (ohne vorherigen Erwerb der Klasse A2) das Mindestalter von 24 Jahren, bei Besitz der Klasse A2 für eine Dauer von mindestens 2 Jahren das Mindestalter von 20 Jahren und für Trikes das Mindestalter von 21 Jahren.
Für die Klasse A2 gilt das Mindestalter von 18 Jahren
Für die Klassen A1 und AM gilt das Mindestalter von 16 Jahre

Eingeschlossene Klassen
Von der Klasse A sind die Klassen AM, A1 und A2 umfasst.
Von der Klasse A2 sind die Klassen A1 und AM umfasst.
Von der Klasse A1 ist die Klasse AM umfasst.
Die Klasse B (PKW) umfasst die Klassen AM und L (landwirtschaftl. Zugmaschinen, Arbeitsgeräte)


Quelle: RA Frederick Pitz / http://www.motorrad-recht.de

Führesrchein Petition

Reform des Rollerführerscheins !

Reform des Zweiradführerscheins – mach mit!
Das SCOOTER CENTER unterstützt die Petition zur Reform des Zweiradführerscheins.

Bei der Aktion von bike und business wurde heute wurde die 10.000er Marke der Online-Petition geknackt.
Hast Du schon abgestimmt? Jetzt mitmachen!

Worum geht es da?

  • 125er mit dem Autoführerschein fahren zu dürfen
  • 50er schon ab 15 Jahren fahren zu dürfen

Detaillierte Informationen und Hintergründe gibt es hier.
Jetzt Abstimmen!

Read more