Winterreifen ab sofort auch für Motorroller PFLICHT! Jetzt Winterreifen beim SCOOTER CENTER kaufen
Schock: Winterreifenpflicht auch für Motorroller Vespa und Co.!
Der Bundesrat hat am Freitag der Vorlage des Bundesverkehrsministeriums zur Winterreifenpflicht zugestimmt.
Die Winterreifenpflicht ist seit Montag, 29. November 2010, in Kraft.
Die Regelung gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Motorräder und Motorroller / Scooter.
Siehe auch NTV.
Droht Strafe ohne Winterreifen?
Wahrscheinlich ja, aber nur wenn du aktiv mit dem Roller unterwegs bist. Bei Verstoß droht erhöhtes Bußgeld, denn wenn Du unter winterlichen Straßenbedingungen mit Sommerreifen unterwegs bist (und erwischt wirst), wirst Du mit 40 Euro Bußgeld zur Kasse gebeten. Bei Behinderung des Straßenverkehrs die durch die falsche Bereifung hervorgerufen wurde, werden sogar 80 Euro plus einen Punkt in Flensburg fällig!
Wenn Du Deinen Roller bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich irgendwo parkst, musst Du also keine Konsequenzen fürchten.
Wird kontrolliert?
Fest steht, dass die Polizei anhand des Profils wohl auf dem ersten Blick einen Winterreifen von einem “Sommerreifen” unterscheiden kann.
Was ist mit dem Versicherungsschutz?
Die Kaskoversicherung Deines Rollers kann bei einem Unfall teilweise oder ganz die Zahlung verweigern, wenn die fehlenden M+S-Reifen Ursache des Unfalls gewesen sind.
Winterreifen für Deinen Roller findest Du beim SCOOTER CENTER wir führen z.B.:
Heidenau K58 Snow Tec
Schwalbe HS544 Iceman
Sawa MC 32
IRC Urban Snow SN23
Da wir momentan mit nachfragen bombadiert werden, verweise ich gerne auch immer wieder auf die Seiten des ADAC, denn dort gibt es interessante Neuigkeiten bezüglich Winterreifen:
z.B.:
Was gilt für Motorräder?
Motorräder sind auch Kraftfahrzeuge im Sinne der Vorschrift und müssen daher bei Eis und Schnee auch entsprechend ausgerüstet sein. In der Praxis ist es jedoch so, dass nur wenige M+S-Reifen für Motorräder angeboten werden. Während die Benutzung von Geländemotorrädern und Rollern mit M+S-Reifen zulässig ist, sind Fahrten mit schweren (Straßen-) Motorrädern bei verschneiten und vereisten Straßen mangels verfügbarer Bereifung unzulässig.